Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträgezwischen der Christine Leidolf Buchhaltungsdienstleistungen (Auftragnehmer) und den im Sinne des §14 BGB als Unternehmer auftretenden Mandanten (Auftraggeber), soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen wie z.B. Rahmenverträgen der Beteiligten etwas anderes ergibt.
Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner.
Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder imLeistungsverzeichnis des Rahmenvertrages definierten Leistungen.
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind, wenn sie nicht bereits durch gesetzliche Vorgaben wie z.B. GOB, §6 des Steuerberatergesetzen oder entsprechendeVerordnungen geregelt sind, durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht inden schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt er dies dem Auftraggeberschriftlich (i.d.R. per Email) mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn der Auftragnehmer entweder die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben hat oderder Auftraggeber entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat,oder wenn der Auftraggeber einer Mitteilung gemäß Satz 1 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche, mit schriftlicher Begründung widerspricht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen.Er stellt ihm alle zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagenvollständig und so rechtzeitig zur Verfügung, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Der Auftraggeber schafft alle Voraussetzungen im Bereich seinerbetrieblichen Möglichkeiten, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer dokumentierteWartezeiten gesondert zu vergüten. Vom Auftraggeber bereitgestellte Datenträger, oder elektronische Daten müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und aktuell auf Viren geprüft sein sein. Ist dies nicht der Fall, so hat derAuftraggeber alle entstandenen Schäden, die aus der Nutzung dieser Daten-/Datenträger resultieren,zu ersetzen.
Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßerBuchführung unter Anwendung der jeweils vereinbarten Rechnungslegungsvorschrift zu erfüllen. Der Auftragnehmer handelt stets im Rahmen des §6 Steuerberatungsgesetz und erbringt keine Leistungen die in ihrer Erfüllung einem Steuerberater obliegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuführen. Er wird von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen und bei Feststellung von Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten den Auftraggeber darauf hinweisen. Die Verschwiegenheit besteht auch nach Vertragsbeendigung; sie besteht jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer hiervon schriftlich entbunden wird und eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist oder der Auftragnehmer durch Einhaltung der Verschwiegenheit gegen geltendes Recht verstoßen würde.
Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen und Auswertungendienen auch als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und schriftlich begründeten Beanstandung (gemäß BGB/HGB), so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine Mängelfreiheit.
Soweit nichts anderes vereinbart gelten die nachfolgenden Zahlungsmodalitäten:
Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den im gesonderten Vertrag vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen oder pauschalen Monatspreispaketen, soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird. Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Bei Zahlungsverzug sind ab der zweiten Mahnung Mahngebühren i.H.v. 15,00 € zu zahlen.
Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sofern die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann nicht geltend gemacht werden. Unabwendbare Ereignisse/Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Kriege, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 5 dieser Bedingungen oder sonst obliegenden Pflicht seine Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält seinen Anspruch auf die Vergütung seiner Leistungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung desAuftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der jeweiligen Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Das Rechtzur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB.
Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers(Düsseldorf).
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam, oder nicht durchsetzbar sein, oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrags hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.
Düsseldorf, 01.07.2016